Landesinnungsmeister Rainer Bauer knüpft Forderungen an höheren Mindestlohn

19.09.2024

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(Schwerin, 19.09.2024) Der Landesinnungsverband (LIV) für das Bauhandwerk Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit einem Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt und Bedingungen an eine Mindestlohnerhöhung auf 15 € geknüpft.

„Es ist an der Zeit, dass sich für die unteren Einkommensgruppen das ihnen zustehende Einkommen auch im Netto widerspiegelt. Bei einem Mindestlohn von 15 Euro je Stunde muss auch der Grundfreibetrag auf 15.000 Euro angehoben wird“, fordert Landesinnungsmeister Rainer Bauer.

Zum Vergleich: Bei Einführung des Mindestlohns 2015 in Höhe von 8,50 € betrug der Grundfreibetrag 8.472 €. 2024 beträgt der Steuerfreibetrag 11.604 €. „Die entsprechende Erhöhung des Grundfreibetrags würde endlich eine Steuergerechtigkeit für die unteren Lohngruppen herbeiführen und diese spürbar entlasten“, erläutert Bauer, der auch Obermeister der Bauinnung Bad Doberan-Rostock ist.

„Durch die Erhöhung um 2,59 Euro auf ein Mindestlohnniveau von 15 Euro fließen nach unseren Berechnungen 54 Ct. pro Stunde mehr in die Sozialkassen. Etwa derselbe Betrag ist für die Lohnsteuer fällig. Beides muss verringert werden. Nur so würde unseren Handwerkern endlich im Nettolohn erheblich mehr Geld zur Verfügung stehen“, fordert Landesinnungsmeister Rainer Bauer nachdrücklich.

„Wer wirklich ein Interesse daran hat, untere Einkommensgruppen zu entlasten, muss die Steuer- und Sozialabgabenlast senken. Andernfalls profitieren von jeder Mindestlohnerhöhung vor allem die Steuer- und Sozialkassen erheblich. Möglicherweise ist aber genau das das wahre politische Ziel. Klar ist: Jede Erhöhung wird sich in weiteren Preissteigerungen niederschlagen. Auch das Bauen wird dann noch einmal teurer“, erläutert Rainer Bauer abschließend.

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